Impressum

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Sunny Beach Rursee, im Folgenden als Vermieter bezeichnet, und dem Kunden, im Folgenden als Mieter bezeichnet. Durch Aushang erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Begleiter an.

1. Allgemeines

(1) Die Vermietung der SUP’s und Boote erfolgt nur an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Vermietung der Beachcruiser erfolgt nur an Personen ab dem 18. Lebensjahr, sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) sowie Vorlage eines gültigen Personaldokuments und der Hinterlegung einer Kaution von 100,00 Euro pro Gerät.

(2) Die Benutzung der Mietsache, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 16 Jahren und Nichtschwimmern ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot, usw.) verantwortlich.

(3) Anweisungen des Vermieters, bzw. für ihn tätige Personen ist, vor allem aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten.

(4) Die Mietsache ist spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener Stunde Zeitüberschreitung eine Entschädigung in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt.

Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache kann der Mieter keine Rückforderung des Mietpreises verlangen. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.

(5) Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und entsprechend entsorgt werden.

2. Buchung/Reservierung/Stornierung

(1) Reservierungen sind vorab möglich und müssen schriftlich per E-Mail erfolgen und vorab bezahlt werden.

Die Reservierung ist erst nach Geldeingang für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung, schriftlich oder mündlich) zustande.

(2) Der Vermieter kann im Zusammenhang mit der Reservierung eine Anzahlung verlangen. Diese beträgt maximal 50 % des zu erwartenden Mietpreises.

Der Mieter kann bis zum 30. Tag vor dem Reservierungsdatum kostenfrei von seiner Reservierung zurücktreten. Tritt der Mieter nach dieser Frist von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadensersatzpflicht in Höhe der geleisteten Anzahlung. Ist keine Anzahlung geleistet kann der Vermieter einen Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises in Rechnung stellen. 

(3) Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Gegenstände für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe Ziffer 3. „Fehlende Verfügbarkeit“) nicht leisten können, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Sollte durch eine vorangegangene Vermietung ein Schaden an der Mietsache entstanden sein, oder der Vermieter aus anderen Gründen die Mietsache nicht zur Verfügung stellen können, so hat der Vermieter das Recht eine vergleichbare Mietsache dem Mieter zur Verfügung zu stellen.

(4) Reservierte Gegenstände sind, soweit nicht anders vereinbart, bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages in Anspruch zu nehmen.

Erfolgt bis zu 15 Minuten nach vereinbartem Mietbeginn schuldhaft keine Inanspruchnahme, ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände anderweitig zu vermieten. Die Rückzahlung einer getätigten Anzahlung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Fehlende Verfügbarkeit

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, die Mietsache zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht  verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen, die er nicht zu verantworten hat, sowie für Fälle von Hochwasser, Niedrigwasser oder Ähnlichem (höhere Gewalt).

4. Übernahme; Benutzung und Rückgabe der Mietsache

(1) Übernahme und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Der Mieter erhält eine gereinigte Mietsache.

Der Mieter erhält während der Übergabe eine kurze Einweisung in die Mietsache und dessen Benutzung, sowie über die auf dem Rursee geltenden Schifffahrts- Vorschriften. Diese Vorschriften hat der Mieter einzuhalten. Die Übergabe der Mietsache an Dritte ist daher für die Nutzungsdauer ausgeschlossen.

(2) Sollte die Mietsache während der Fahrt beschädigt werden, hat der Mieter dem Vermieter den Schaden umgehend anzuzeigen.

Auftretende Mängel, welche nicht auf eine Beschädigung durch den Mieter zurückzuführen sind, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung der Mietsache vorliegt, weder einen Regressanspruch gegen den Vermieter, noch berechtigen diese zur Kürzung des Mietpreises. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter die Mietsache erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „5. Haftung“ beschrieben, zu berechnen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden bereits vor Übernahme der Mietsache vorhanden war.

(3) Die Nutzung der Mietsache ist nur in Bereichen mit ausreichend tiefem Wasser gestattet (mind. … cm).

(4) Die Nutzung der Mietsache ist lediglich mit der höchst zulässigen Personenzahl zulässig.

(5) Die Mietsache wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand und sauberem zurückgegeben werden. Im Falle grober Verschmutzung oder nicht entsorgtem Müll, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung zu stellen.

5. Haftung

Alle Mietgegenstände sind haftpflichtversichert. Die Versicherung deckt hierbei nicht die an Bord befindlichen Personen gegen Unfallschäden, noch miteingebrachte Sachen ab.

Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen und durch die Nutzung weder sich, noch andere zu gefährden. Er haftet dem Vermieter für schuldhaft an der Mietsache und des Zubehörs eingetretene Schäden sowie insbesondere für den schuldhaften Verlust derselben.

Den durch starke Beschädigung oder Verlust der Mietsache entstehenden Folgeschaden (Verlust der Mieteinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber im gesetzlichen Umfange geltend machen.

Kann insbesondere durch Verschulden des Mieters nicht termingerecht weitervermietet werden (auch verspätete Rückgabe), hat der Vermieter einen Anspruch auf Nutzungsausfall und ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter für ausgefallene Mieten an den Folgetagen.

Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter sofort zu informieren.

Der Mieter und seine Begleiter nutzen die Mietsache und sein Zubehör auf eigene Gefahr.

Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch die Mietsache, Teile der Mietsache oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind auf eine Mangelhaftigkeit der Mietsache bei Gefahrenübergang (Übergabe der Mietsache an den Mieter) zurückzuführen, wobei die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Vermieters beschränkt wird. Unter den gleichen Voraussetzungen ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen.

6. Anforderungen an den Mieter

Der Mieter muss körperlich und geistig in der Lage sein, mit der Mietsache vernünftig umzugehen. Sollte dies erkennbar nicht der Fall sein, so wird der Vermieter von der Pflicht zur Übergabe der Mietsache frei. Eine Pflicht zur Rückerstattung einer eventuellen Anzahlung ist hiermit nicht verbunden.

Für alle Mietgegenstände gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist verpflichtet, sich an die Schifffahrtsvorschriften zu halten und andere einschlägige Regelungen einzuhalten.

7. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

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